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Bewilligte Förderanträge seit 2010

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Deutschlands längster MINT-Bildungsweg

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Förderung der Region aus eigenen Mitteln

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Geförderte Kinder und Jugendliche im MINT-Bereich

Zu gemeinnützigem Tun anstiften

Förderung von Projektideen

Mit der Antragsförderung unterstützen wir Projekte im ideellen Bereich. Gemeinnützige Institutionen im Stiftungsgebiet um Mudau und Amorbach erhalten damit finanzielle Hilfe für ihre Umsetzung, die dem Gemeinwesen der Region zu Gute kommt.

Unsere Förderbereiche

  • Erziehung und Bildung
  • Kunst und Kultur
  • Sport und Soziales
  • Natur- und Umweltschutz
  • Wissenschaft und Forschung

Stellen Sie Ihre Idee vor, indem Sie uns Ihren Förderantrag zusenden.

Förderung durch die Stiftung

Die Joachim & Susanne Schulz Stiftung unterstützt vor allem Projekte in der Stadt Amorbach sowie in der Gemeinde Mudau. Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung ist ehrenamtliches Engagement oder finanzielle Eigenmittel, die in das Projekt einfließen. In der Regel erfolgt eine Unterstützung nur einmalig. Für besondere Projekte ist eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung möglich.

Pro Jahr gibt es zwei Fördertermine. Die Deadline für die Antragseinreichung ist jeweils der 10.04. und der 10.11. eines Jahres.

Kriterien für die Förderentscheidung

Die Entscheidung über einen Förderantrag liegt bestimmten Faktoren zugrunde. Ein aktiver Beitrag durch den Antragssteller muss in jedem Fall erkennbar sein. Weiterhin sollte das Projekt die folgenden Kriterien
erfüllen:

  • Modell- und Vorbildcharakter für die Gesellschaft
  • Stärkt und unterstützt bürgerschaftliches Engagement
  • Wird sozialen Anforderungen gerecht
  • Stärkt Eigenständigkeit und Selbstverantwortung
  • Nachhaltig wirkend angelegt

Voraussetzung für eine Förderung

Die Joachim & Susanne Schulz Stiftung kann ausschließlich satzungsgemäße Zwecke fördern. Bitte schauen Sie sich vor der Antragstellung die Satzung der Stiftung an. Falls Sie Ihr Projekt keinem der unter Punkt 2 aufgeführten Zwecke zuordnen können, darf Ihr Vorhaben leider nicht durch die Stiftung unterstützt werden.

Sind in der Vergangenheit bereits Projekte eines Antragstellers finanziert worden, so wird ein neuer Förderantrag erst dann bewilligt, wenn die Nachweise für die vergangene Mittelverwendung vorliegen.

Aufgaben der Stiftung

Kontakt

Heike Roßbach
Stiftungsverwaltung | Projektförderung
Tel. 09373 – 200 1375