Jugendkulturpreis 2024: Junge Künstler zeigen ihre Kreativität
Zu gemeinnützigem Tun anstiften
Bewilligte Förderanträge seit 2010
Deutschlands längster MINT-Bildungsweg
Förderung der Region aus eigenen Mitteln
Geförderte Kinder und Jugendliche im MINT-Bereich
Zu gemeinnützigem Tun anstiften
Mit der Antragsförderung unterstützen wir Projekte im ideellen Bereich. Gemeinnützige Institutionen im Stiftungsgebiet um Mudau und Amorbach erhalten damit finanzielle Hilfe für ihre Umsetzung, die dem Gemeinwesen der Region zu Gute kommt.
Stellen Sie Ihre Idee vor, indem Sie uns Ihren Förderantrag zusenden.
Die Joachim & Susanne Schulz Stiftung unterstützt vor allem Projekte in der Stadt Amorbach sowie in der Gemeinde Mudau. Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung ist ehrenamtliches Engagement oder finanzielle Eigenmittel, die in das Projekt einfließen. In der Regel erfolgt eine Unterstützung nur einmalig. Für besondere Projekte ist eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung möglich.
Pro Jahr gibt es zwei Fördertermine. Die Deadline für die Antragseinreichung ist jeweils der 10.04. und der 10.11. eines Jahres.
Die Entscheidung über einen Förderantrag liegt bestimmten Faktoren zugrunde. Ein aktiver Beitrag durch den Antragssteller muss in jedem Fall erkennbar sein. Weiterhin sollte das Projekt die folgenden Kriterien
erfüllen:
Die Joachim & Susanne Schulz Stiftung kann ausschließlich satzungsgemäße Zwecke fördern. Bitte schauen Sie sich vor der Antragstellung die Satzung der Stiftung an. Falls Sie Ihr Projekt keinem der unter Punkt 2 aufgeführten Zwecke zuordnen können, darf Ihr Vorhaben leider nicht durch die Stiftung unterstützt werden.
Sind in der Vergangenheit bereits Projekte eines Antragstellers finanziert worden, so wird ein neuer Förderantrag erst dann bewilligt, wenn die Nachweise für die vergangene Mittelverwendung vorliegen.
Jugendkulturpreis 2024: Junge Künstler zeigen ihre Kreativität